Im Auftrag von Wohnungsunternehmen verarbeiten Dienstleister vom Messstellenbetreiber bis zum ERP- oder Mieterportalanbieter regelmäßig große Datenmengen - zu denen das Wohnungsunternehmen dann jedoch nur begrenzten Zugang hat. Die EU-Datenverordnung soll dies nun ändern und den Zugriff der sog. "Datennutzer" (= Wohnungsunternehmen) auf die vom Dateninhaber (= Dienstleister) verwalteten Daten verbindlich regeln.
Im Rahmen eines Rechtsgutachtens hat der GdW für die drei Anwendungsfälle "ERP-Datenzugriff für den Mieterportal-Anbieter", "Eigener Zugriff auf Verbrauchsdaten des Messdienstleisters" und "Austausch von Bewegungsdaten zwischen Türzugangs- und Paketbox-Anbieter" prüfen lassen, inwiefern sich nun Chancen für Wohnungsunternehmen ergeben, die ein offeneres IT-Ökosystem sowie ein ganzheitlicheres Datenmanagement anstreben.
Die beiden Rechtsanwälte Karsten U. Bartels, LLM und Carsten Brodersen von der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte stellen uns als Autoren des Gutachtens die wesentliche Erkenntnisse hieraus verständlich erklärt und unterlegt mit Praxisbeispielen in diesem Webinar vor.
Veranstaltungsdetails
19.02.2026
10:00 Uhr - 11:00 Uhr
Referenten

Karsten U. Bartels LL.M.
Rechtsanwalt | Partner • HK2 Rechtsanwälte

Carsten Brodersen
Rechtsanwalt • HK2 Rechtsanwälte

