Der EU-Data-Act fördert datengetriebene Innovation durch Zugang zu IoT-Daten, Cloud-Switching und „Access by Design“, das ab 2026 direkt zugänglich sein soll. Für vernetzte Produkte und Dienste besteht die Pflicht, Daten in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten unentgeltlich und in Echtzeit bereitzustellen. In der Wohnungswirtschaft ergeben sich Herausforderungen bei der Datenweitergabe zwischen ERP-Systemen, Türsystemen und Paketboxen, wobei klare Zugangs- und Verantwortlichkeitsregelungen notwendig sind.
Im Auftrag von Wohnungsunternehmen verarbeiten Dienstleister vom Messstellenbetreiber bis zum ERP- oder Mieterportalanbieter regelmäßig große Datenmengen - zu denen das Wohnungsunternehmen dann jedoch nur begrenzten Zugang hat. Die EU-Datenverordnung soll dies nun ändern und den Zugriff der sog. "Datennutzer" (= Wohnungsunternehmen) auf die vom Dateninhaber (= Dienstleister) verwalteten Daten verbindlich regeln.
Im Rahmen eines Rechtsgutachtens hat der GdW für die drei Anwendungsfälle "ERP-Datenzugriff für den Mieterportal-Anbieter", "Eigener Zugriff auf Verbrauchsdaten des Messdienstleisters" und "Austausch von Bewegungsdaten zwischen Türzugangs- und Paketbox-Anbieter" prüfen lassen, inwiefern sich nun Chancen für Wohnungsunternehmen ergeben, die ein offeneres IT-Ökosystem sowie ein ganzheitlicheres Datenmanagement anstreben.
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brodersen von der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte stellt uns als einer der Autoren des Gutachtens die wesentliche Erkenntnisse hieraus verständlich erklärt und unterlegt mit Praxisbeispielen in diesem Webinar vor.
Referent

Dr. Carsten Brodersen
Rechtsanwalt • HK2 Rechtsanwälte

